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Aktuelles

E-RECHNUNG

PFLICHT ZUM EMPFANG VON E-RECHNUNGEN

Die E-Rechnung ist eine digitale Version der herkömmlichen Papierrechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet wird. Sie erfüllt die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie eine Papierrechnung, bietet jedoch erhebliche Vorteile hinsichtlich Effizienz, Nachvollziehbarkeit und Automatisierung.

Ab dem Jahr 2025 wird in Deutschland die Nutzung der E-Rechnung für B2BTransaktionen verpflichtend sein und Schrittweise eingeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen künftig Rechnungen nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien versenden dürfen, sondern sie müssen sicherstellen, dass diese in einem standardisierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung vorliegen.

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt schrittweise bis 2028, wobei hier zwischen dem Empfang und dem Versand dieser elektronischen Rechnungen unterschieden werden muss.

JahrPflichtAusnahme
2025Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD)
 
Unternehmen dürfen weiterhin “sonstige Rechnungen” (Papier oder andere elektronische Formate) ausstellen, wenn der Empfänger zustimmt.
2026Erweiterte Pflicht zur E-Rechnung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 €dürfen noch Papierrechnungen oder andere elektronische Formate verwenden, aber nur mit Zustimmung des Empfängers.
 
2027E-Rechnung für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend
 
Ausnahmen gelten noch für Unternehmen, die den EU-Empfehlungen entsprechen, aber nur mit Zustimmung des Empfängers.
2028Volle Umsetzung ohne Ausnahmen
Nur noch strukturierte E-Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) sind zulässig. Papierrechnungen und unstrukturierte PDFs sind nicht mehr erlaubt.

Quelle: Flyer der REDDOXX GmbH (Dezember 2024)