Aktuelles
E-RECHNUNG
PFLICHT ZUM EMPFANG VON E-RECHNUNGEN
Die E-Rechnung ist eine digitale Version der herkömmlichen Papierrechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet wird. Sie erfüllt die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie eine Papierrechnung, bietet jedoch erhebliche Vorteile hinsichtlich Effizienz, Nachvollziehbarkeit und Automatisierung.
Ab dem Jahr 2025 wird in Deutschland die Nutzung der E-Rechnung für B2BTransaktionen verpflichtend sein und Schrittweise eingeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen künftig Rechnungen nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien versenden dürfen, sondern sie müssen sicherstellen, dass diese in einem standardisierten Format wie ZUGFeRD oder XRechnung vorliegen.
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt schrittweise bis 2028, wobei hier zwischen dem Empfang und dem Versand dieser elektronischen Rechnungen unterschieden werden muss.
Jahr | Pflicht | Ausnahme |
2025 | Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) | Unternehmen dürfen weiterhin “sonstige Rechnungen” (Papier oder andere elektronische Formate) ausstellen, wenn der Empfänger zustimmt. |
2026 | Erweiterte Pflicht zur E-Rechnung | Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 €dürfen noch Papierrechnungen oder andere elektronische Formate verwenden, aber nur mit Zustimmung des Empfängers. |
2027 | E-Rechnung für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend | Ausnahmen gelten noch für Unternehmen, die den EU-Empfehlungen entsprechen, aber nur mit Zustimmung des Empfängers. |
2028 | Volle Umsetzung ohne Ausnahmen | Nur noch strukturierte E-Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) sind zulässig. Papierrechnungen und unstrukturierte PDFs sind nicht mehr erlaubt. |
Quelle: Flyer der REDDOXX GmbH (Dezember 2024)